Datenschutzerklärung


Datenschutz, DSGVO, Einwilligung
Mit Unterzeichnung des Vertrages willigen alle Vertragspartner im Sinne der DSGVO ein, dass Aufzeichnungen zu den Beratungsprozessen von dem Supervisor, Coach bzw. Mediator erstellt, verarbeitet und gespeichert werden können. Der Supervisor, Coach bzw. Mediator legt (elektronische) Akten an. Er stellt sicher, dass die Regelwerke der DSGVO und des Datenschutzes eingehalten werden. Die Aufbewahrung der Unterlagen erfolgt für zehn Jahre. Bei Abschluss und Durchführung des Beratungsvertrages werden persönliche Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail, Adresse, Telefonnummer, Vertragsdaten, Bankverbindung) durch den Supervisor, Coach bzw. Mediator dokumentiert. Mit Abschluss des Vertrages willigt der Auftraggeber ein, dass diese Datenverarbeitung vorgenommen werden kann (gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a, EU DSGVO).
Der Supervisor wird die Supervisand*innen, Coachees bzw. Mediant*innen zum Beginn des Beratungsprozesses darüber informieren, dass die Datenverarbeitung stattfindet und durch den Vertrag eine Einwilligung ausgesprochen wurde. Eine zusätzliche, schriftliche Einwilligung durch die Supervisand*innen, Coachees bzw. Mediant*innen ist damit nicht mehr erforderlich (BeckOK zu Art. 7 DSGVO, RN86). Die Einwilligungserklärung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise widerrufen werden, ohne dass dadurch Nachteile für den Auftraggeber eintreten. Ein Widerruf kann per E-Mail erfolgen. Sofern der Auftragnehmer Aufzeichnungen über die Beratung erstellt, die er für die Beratung benötigt. ist ein Widerruf der Einwilligungserklärung ein Grund zur fristlosen Kündigung eines Beratungsvertrags.

 

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